Anmerkung zum Artikel der SZ vom 11.07.2023 zum Lithiumabbau

 

An dieser Stelle möchten wir dich auch auf einen älteren  Artikel in der SZ vom 11.07.2023 hinweisen. Der Artikel besagt, dass die damals noch als Zinnwald Lithium auftretende Firma ihr Erkundungsgebiet verdoppelt hat – eine Entscheidung, die vom Oberbergamt genehmigt wurde. Leider geht aus dem Artikel nicht eindeutig hervor, ob es sich dabei nur um Erkundungsrechte handelt oder ob damit auch Abbaurechte verbunden sind. Dieses erweiterte Gebiet erstreckt sich von dem einzigartigen Biotop Schilfbachtal bis hin zum gesamten Müglitztal entlang der Linie Fürstenwalde – Zinnwald. Im Osten wird es durch die Ortslage Liebenau begrenzt, während im Westen die Schutzgebiete Geisingberg und Weicholdswald eine Grenze setzen.

Man könnte sagen, dass es erst einmal nur um Bohrungen geht. Doch was passiert, wenn die DL, oder wie sie sich auch gerade nennt, fündig wird? Werden die Vorkommen unterirdisch von Zinnwald aus erschlossen? Oder wird das geförderte Material über die Sachsenhöhe und andere mögliche Wege transportiert?

Gegen die Untersuchungen können wir wohl wenig unternehmen. Wenn diese jedoch verantwortungsvoll durchgeführt werden und ein zukünftiger Abbau im Einklang von Mensch und Natur geschieht, dann gibt es wenig Einwände dagegen. Es ist wichtig, dass nicht nur Aktionäre, sondern auch der Freistaat Sachsen – ähnlich wie zu Augusts Zeiten das Königreich – von den Bergbauaktivitäten profitieren, nicht nur in Form von Arbeitsplätzen und fraglichen Steuern.

Sollte die DL auf dich zukommen wegen Probebohrungen, empfehlen wir dir dringend, alles schriftlich festzuhalten. Bevor du etwas unterzeichnest, lies alles gründlich durch oder lass es prüfen, wenn du unsicher bist. Laut der Interessengemeinschaft Zinnwald besteht oft eine Diskrepanz zwischen dem Gesprochenen und dem schriftlich Niedergelegten sowie dem Handeln der DL. Dokumentiere den aktuellen Zustand des Landes, auf das die DL Zugriff haben möchte, am besten mittels Videoaufnahmen. Die DL ist verpflichtet, das Land in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, ungeachtet der Entschädigung, die du für die Bohrungen erhältst. Falls dieser Zustand nicht wiederhergestellt wird, kannst du dies dem Oberbergamt melden. Allerdings hegen wir gegenwärtig Zweifel, ob dies tatsächlich effektiv ist. Besonders bedenklich ist dies, wenn du berücksichtigst, dass der DL mittlerweile so viele Erkundungs- und Schürfrechte eingeräumt wurden, dass seriösere Konkurrenten, die verantwortungsbewusster mit Mensch und Natur umgehen, kaum eine Chance haben, aktiv zu werden. Manch einer vermutet hinter diesen Entwicklungen eine fragwürdige Absicht.

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