Es ist mittlerweile allgemein bekannt, dass die Zinnwald Lithium GmbH äußerst zurückhaltend mit Detailinformationen zu ihren Planungen umgeht – fast könnte man meinen, es handle sich um ein Geheimprojekt, wenn man die Anzahl der unterschriebenen Verschwiegenheitserklärungen betrachtet.
Trotzdem dringen ab und zu Informationen durch, oder sie werden von der ZL in ihrer typischen, wenig präzisen Art veröffentlicht. So teilte man im Rahmen einer „Informationsoffensive“ mit, dass ein Erkundungsstollen von der ehemaligen Grenzzollanlage aus in das Abbaugebiet getrieben werden soll. Natürlich wurden dabei keine detaillierten Angaben gemacht, etwa was mit dem Abraum geschehen soll. Aus diesem Grund sahen wir uns gezwungen, direkt beim Sächsischen Oberbergamt nachzufragen.
Am 3. September 2024 stellten wir unsere Anfrage an das OBA, die am 13. September 2024 beantwortet wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Firma Zinnwald Lithium GmbH (ZL) wurde per 12.10.2017 die bergrechtliche Bewilligung Nr. 2960 erteilt, bis 31.12.2047 in Zinnwald bergfreie Bodenschätze, darunter auch Lithium zu gewinnen. Der bisherige Aufsuchungs-und Erkundungsprozess der ZL verlief über eine Bohrkampagne mit einer Anzahl von 84 repräsentativen Bohrungen, die im 3. Quartal 2023 abgeschlossen wurde (ZL Operational Update v. 12.07.2024).
Nun haben wir als Bürgerinitiative Bärenstein von unseren Mitstreitern in Zinnwald erfahren, dass auf Höhe der ehemaligen Grenzzollanlage in Zinnwald von der ZL zusätzlich ein Explorationstunnel geplant wird, jedoch mit widersprüchlichen Angaben seitens ZL zu Zweck, Größe und Lage. Wir sind der Meinung, dass es für einen Explorationstunnel, ganz gleich welcher Größe ein separates behördliches Verfahren benötigt, da sich dieses Vorhaben ebenfalls raumbedeutsam auswirkt. Solange es keine tatsächliche Genehmigung gibt, ein Bergwerk zu errichten, ordnen wir dieses Vorhaben als großräumige Aufsuchung im Sinne des §4 BBergG ein, sodass die ZL zur Erzielung weiterer Erkenntnisse zu den Vorkommen an Lithium im Albitgranitgestein mindestens mit geophysikalischen und/ oder geochemischen Verfahren arbeiten müsste oder bereits bestehende Tunnelsysteme verwendet (wie bereits für 100 Tonnen Gestein gemäß Dr. Armin Müller bereits geschehen) , sodass der Raum nicht bzw. nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
Wir bitten Sie daher um Information, ob
- ein Explorationstunnel in der Zinnwald-Lizenz von ZL enthalten ist bzw.
- welche betrieblichen und/oder behördlichen Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, einen solchen zu errichten.
Zusammengefasste Antwort: Um einen Tunnel zu bauen, müssen bestimmte Genehmigungen eingeholt werden. Zuerst braucht man eine Erlaubnis, nach Bodenschätzen (hier Lithium) zu suchen. Das bedeutet aber noch nicht, dass man sofort mit dem Bau anfangen darf. Bevor der Bau starten kann, muss man einen detaillierten Plan bei den zuständigen Behörden, in diesem Fall dem Sächsischen Oberbergamt, einreichen und genehmigen lassen.
Für diese Genehmigung müssen verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllt sein, zum Beispiel zum Schutz des Grundwassers und der Umwelt. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind und die
Genehmigung vorliegt, darf der Tunnel gebaut werden.
Bitte beantworten Sie uns dazu noch folgende Fragen:
1.Wo genau ist der Explorationstunnel + Mundloch geplant? Mit welchen Abmessungen/ Längen/Breiten? Es sollen weitere 2000 Tonnen Erz entnommen werden.
2.Zeitraum der Bauzeit, Inbetriebnahme, Stilllegung
3.Wie wird gebaut – wird gesprengt oder gebohrt etc…..?
4.Wohin mit dem Abraum a) vom Tunnelbau und b) taubes Gestein aus der Aufsuchung?
5.Wie/ wo wird das Gestein für den Abtransport gebrochen?
Zusammengefasste Antwort: Das Sächsische Oberbergamt hat bisher keine vollständigen Antragsunterlagen erhalten. Deshalb können die Fragen zu Ort, Größe, Bauweise und den Umgang mit dem Aushubmaterial im Moment noch nicht beantwortet werden.
6.Sollte sich die Machbarkeit / Wirtschaftlichkeit der Extrahierung des Lithiums aus dem Festgestein
durch ZL nachträglich als negativ herausstellen, wäre der Aufwand des extra Tunnels ein
unverhältnismäßiger und unnötiger Eingriff in den Raum. Wie werden an dieser Stelle die
raumbedeutsamen Ziele der Raumordnung berücksichtigt?
Zusammengefasste Antwort: Sobald ein vollständiger Betriebsplan eingereicht wurde, wird die Raumordnungsbehörde um eine Stellungnahme gebeten. Sie wird dann sicherstellen, dass die Interessen des Umweltschutzes und der Raumplanung im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Diese Vorgaben sind gesetzlich festgelegt und müssen bei der Entscheidung beachtet werden.
7.Wird ausreichend Sicherheitsleistung hinterlegt werden, um die Haftungspflicht des Bergbauunternehmens an eventuellen Schäden am Eigentum Dritter abzudecken?
Zusammengefasste Antwort: Die Bergbehörde kann verlangen, dass das Bergbauunternehmen eine Sicherheitsleistung hinterlegt, um mögliche Schäden oder die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen abzusichern. Ob das in diesem Fall nötig ist, kann noch nicht gesagt werden, da bisher keine vollständigen Antragsunterlagen vorliegen.
Bitte erlauben Sie uns abschließend unsere Bedenken dahingehend zu äußern, dass der Bau eines Explorationstunnels als Vorwegnahme der Genehmigung zur Errichtung des eigentlichen Bergwerks bewertet werden könnte. Für uns wäre es wichtig zu erfahren, ob Sie diese Bedenken teilen.
Zusammengefasste Antwort: Ihre Sorge, dass der Bau des Explorationstunnels als Vorwegnahme der Genehmigung für das eigentliche Bergwerk gewertet wird, teilen wir nicht. Der Tunnelbau ist nur ein weiterer Schritt zur Erkundung und muss separat genehmigt werden. Die Ergebnisse helfen, zu entscheiden, ob das Bergwerk später gebaut werden soll. Andere Arbeiten sind nicht erlaubt, und das Genehmigungsverfahren für das Bergwerk selbst bleibt unabhängig und offen.
Die wiederholten Hinweise des Sächsischen Oberbergamts darauf, dass noch keine vollständigen und prüffähigen Antragsunterlagen von der ZL eingereicht wurden, deuten darauf hin, dass die
Verzögerungen im Genehmigungsverfahren vor allem auf Seiten der ZL liegen. Trotz der permanenten öffentlichen Beschwerden des Geschäftsführers Marco Uhlig über die Dauer des
Verfahrens scheint es, dass die ZL bisher nicht alle notwendigen Schritte und Anforderungen erfüllt hat. Es liegt in der Verantwortung der ZL, ihre Antragsunterlagen ordnungsgemäß und vollständig einzureichen.
Wir können hier feststellen, dass es wie immer nichts Neues von der Firma Zinnwald Lithium gibt.
Anbei stellen wir Ihnen die Antwort des OBA hier als Download zur Verfügung.