Wer etwas zu verbergen hat, legt die Beteiligung der Öffentlichkeit am besten auf einen Zeitpunkt, zu dem möglichst viele im Urlaub sind. So scheint es zumindest beim Raumordnungsverfahren für das Bergbauprojekt „Zinnwald Lithium“ zu laufen.
Ein Termin wie bestellt
Vom 7. Juli bis zum 17. August 2025 läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung – also mitten in den sächsischen Sommerferien, die vom 28. Juni bis 8. August 2025 dauern. Die Unterlagen sind ab dem 7. Juli einsehbar. Wer sich ernsthaft mit den Planungen auseinandersetzen will, muss das während einer Zeit tun, in der Verwaltungen, Schulen, Vereine und viele Bürger im Ferienmodus sind.
Und das ist kein Versehen. Bereits im Scoping-Verfahren 2023 hatten wir ausdrücklich gefordert, derartige Öffentlichkeitsbeteiligungen nicht in Ferienzeiten zu legen – aus genau diesen Gründen. Die Warnung war klar, die Argumente bekannt. Doch weder die Zinnwald Lithium GmbH noch andere Beteiligte haben daraus Konsequenzen gezogen. Stattdessen legt man die neue Beteiligungsphase noch offensiver in die sitzungsfreie Zeit. Zufall? Wohl kaum.
Denn die Zinnwald Lithium GmbH hat ihre Unterlagen so eingereicht, dass die Veröffentlichung mitten in die Urlaubszeit fällt. Öffentlich gibt man sich als „guter Nachbar“. Doch wer Beteiligung in die Ferien drückt, scheint eher auf Ruhe in der Akte als auf ehrlichen Dialog zu hoffen.
Kein Stadtrat, keine Debatte – dafür Ferien
Noch pikanter: Die letzte reguläre Stadtratssitzung vor Fristbeginn ist am 24. Juni, die nächste erst am 26. August 2025 – also nach Ablauf der Beteiligungsfrist. Es bleibt kein regulärer Termin für Ausschussberatungen, kein Austausch in Gremien, keine politische Debatte.
Forderung: Fristverlängerung für alle Beteiligten
Ein faires Verfahren sieht anders aus.
Deshalb fordern die Bürgerinitiativen und mehrere Stadträte: Die Frist muss verlängert werden – mindestens bis zum 19. September 2025, also sechs Wochen nach den Ferien. Nur so haben Bürger, Gemeinden, Umweltverbände und Vereine überhaupt eine reale Chance zur Beteiligung.
Landesdirektion muss reagieren
Die Landesdirektion Sachsen hat sich in der Vergangenheit kooperativ gezeigt – doch sie muss nun entscheiden, ob sie bei diesem Spiel mitmacht oder demokratische Standards schützt.
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Das Oberbergamt Sachsen (OBA) hat auf dem Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Sachsen neue Unterlagen zum umstrittenen Lithium-Projekt in der Region Altenbergveröffentlicht. Es handelt sich dabei um zwei zentrale Dokumente, die für die Bewertung des Vorhabens von großer Bedeutung sind:
Ein 42-seitiges Unterrichtungsschreiben, datiert auf den 29. Januar 2024, das eine Auswertung des ersten Scoping-Termins enthält.
Die neue Tischvorlage – Scoping Lithium Zinnwald, erstellt von der Zinnwald Lithium GmbH, mit dem Fertigstellungsdatum 12. November 2024, veröffentlicht am 22. Januar 2025. Dieses Dokument umfasst 25 Seiten.
Diese Dokumente wurden explizit für Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt, doch die breite Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Die Einspruchsfrist für Stellungnahmen endet bereits am28. Februar 2025.
Verwaltung und Oberbergamt mauern – Transparenz? Fehlanzeige!
Obwohl diese Unterlagen eine wesentliche Grundlage für die weitere Planung und Bewertung des Projekts bilden, verweigern sowohl das Oberbergamt als auch die Stadtverwaltung Altenberg die Veröffentlichung der Dokumente.
Die Bürgerinitiative Bärenstein hat bereits frühzeitig eine Anfrage an das OBA sowie an Bürgermeister Markus Wiesenberg gestellt, um die Unterlagen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Doch die Antwort aus dem Rathaus war ernüchternd:
„Die Unterlagen sind zum heutigen Zeitpunkt noch nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt.“
Ebenso verweigert das Oberbergamt eine öffentliche Bereitstellung der Dokumente mit der Begründung: „Eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen ist hier gesetzlich noch nicht vorgesehen.“
Diese Haltung ist besonders brisant, da die Bürger von Bärenstein beim Scoping-Verfahren 2023 die Möglichkeit hatten, Stellung zu beziehen. Warum soll nun den Bürgern von Liebenau, Geising, Lauenstein und Löwenhain dieses Recht verwehrt bleiben?
Der BI Bärenstein sind die Unterlagen bekannt. Sie zeigen deutlich, dass das Projekt erhebliche Auswirkungen auf die Region haben wird. Doch eine öffentliche Debatte darüber wird offensichtlich gezielt verhindert.
Auch die Stadträte werden im Dunkeln gelassen!
Doch der Skandal reicht noch weiter: Selbst die gewählten Stadträte der Stadt Altenberg haben die Dokumente nach eigener Aussage bis zum 29. Januar 2025 nicht erhalten!
§ 28 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) legt fest, dass der Stadtrat das oberste Beschlussorgan der Stadt ist.
§ 52 SächsGemO verpflichtet den Bürgermeister, die Räte über wichtige Vorgänge zu informieren.
Dennoch scheint es, als ob die Verwaltung bewusst auf Zeit spielt:
Die Unterlagen wurden nur einen Tag nach der letzten Stadtratssitzung veröffentlicht.
Die Frist für Stellungnahmen endet drei Tage nach der nächsten Sitzung.
Der Verdacht liegt nahe, dass eine echte inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Projekt so bewusst erschwert wird.
Auch Zinnwald Lithium zögert – Transparenz sieht anders aus!
In einem Gespräch mit der Zinnwald Lithium GmbH wurde ebenfalls die Veröffentlichung der Unterlagen gefordert. Bereits am 29. Januar 2025 wurde dazu im Infocenter Altenberg nachgefragt, am 30. Januar 2025 folgte eine offizielle Anfrage per E-Mail an den Geschäftsführer der ZL.
Am Abend des 31. Januar 2025 meldete sich Herr Uhlig per Mail mit der Aussage: „Bezüglich Ihres Anliegens zu den Scoping-Dokumenten arbeiten wir an einer Lösung.“
Doch warum dauert diese „Lösung“ so lange?
Bereits im vergangenen Jahr kündigte Herr Uhlig auf mehreren nicht von der ZL organisierten Veranstaltungen an, dass neben der Firmenwebsite eine zusätzliche Plattform für die Bevölkerung geschaffen werden soll, auf der das Projekt umfassend dargestellt wird. Betrachtet man die Tatsache, dass die Tischvorlage bereits am 12. November 2024 fertiggestellt wurde, stellt sich die berechtigte Frage, weshalb Zinnwald Lithium bis heute keine veröffentlichungsfähige Version bereitstellen konnte.
Sollten betriebsinterne Geheimnisse eine vollständige Offenlegung verhindern, wäre es naheliegend, eine gekürzte Variante zur Verfügung zu stellen, die den Umfang des Projekts verdeutlicht, ohne sensible Inhalte preiszugeben. Die fehlende Umsetzung dieses Vorhabens wirft die Frage auf, ob die angekündigte Transparenz tatsächlich gewollt ist oder lediglich als leeres Versprechen dient.
Verstoß gegen das Sächsische Transparenzgesetz?
Das Sächsische Transparenzgesetz (SächsTranspG) verpflichtet staatliche Stellen, wesentliche Informationen proaktiv zu veröffentlichen. § 10 Abs. 1 SächsTranspG legt fest, dass insbesondere umweltbezogene Informationen frei zugänglich gemacht werden müssen.
Die Pläne zur Lithiumförderung betreffen direkt die Umwelt, die Wasserversorgung und die Infrastruktur – und sind damit offensichtlich von öffentlichem Interesse.
Eine Geheimhaltung mit der Begründung, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sei „gesetzlich nicht vorgesehen“, widerspricht dem Grundsatz von Transparenz und demokratischer Beteiligung.
Warum werden hier gesetzliche Vorgaben missachtet, wenn es um den Zugang zu umweltrelevanten Informationen geht?
Was steckt wirklich dahinter?
Warum sollen sich nur bestimmte Bürger an dem Verfahren beteiligen dürfen?
Warum werden die Stadträte nicht informiert, obwohl sie die Interessen der Stadt vertreten?
Warum blockieren Verwaltung und Unternehmen eine transparente Diskussion?
Die Bürgerinitiative Bärenstein fordert:
Die sofortige Veröffentlichung der Unterlagen für alle Bürger!
Die transparente Information der Stadträte!
Eine gleichberechtigte Bürgerbeteiligung für alle betroffenen Ortsteile!
Die Entscheidungen über das Zinnwald Lithium-Projekt betreffen die gesamte Region und deren Zukunft. Wem nützt es, wenn diese Informationen unter Verschluss bleiben?
Die Bürger haben ein Recht darauf, informiert zu werden – bevor es zu spät ist!