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Raumordnungsbehörde bestätigt massive Risiken beim Lithiumprojekt Zinnwald

Bürgerinitiativen sehen ihre zentralen Bedenken umfassend bestätigt

Landesdirektion setzt Zinnwald Lithium GrenzenDie raumordnerische Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen zum geplanten Lithiumprojekt Zinnwald bestätigt ein außergewöhnlich hohes Konfliktpotenzial in nahezu allen zentralen Schutzgütern. Betroffen sind insbesondere Wasser, Hochwasser, Natur, Tourismus, Welterbe, Kulturlandschaft, Verkehr sowie die langfristige Regionalentwicklung.

Die Behörde stellt klar, dass das Vorhaben nur unter sehr strengen, bislang nicht erfüllten Voraussetzungen überhaupt genehmigungsfähig wäre. Zahlreiche Aspekte werden ausdrücklich als fehlerhaft, unvollständig oder nicht ausreichend untersucht bewertet.

Keine vorausschauende Gesamtplanung

Die Raumordnungsbehörde kritisiert, dass das Projekt nicht auf einer vorausschauenden Gesamtplanung beruht. Weitere Projektphasen mit höherem Wasserbedarf, zusätzlichen Emissionen und größerem Flächenverbrauch sollen erst nachträglich genehmigt werden. Dies widerspricht ausdrücklich den Grundsätzen der Raumordnung. Nachträgliche Erweiterungen von Depot, Flächen- und Ressourcenbedarf sind zu vermeiden.

Erhebliche Risiken für Wasser und Trinkwasserversorgung

Besonders schwer wiegen die Feststellungen zum Wasserhaushalt. Zusätzliche Entnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser bergen erhebliche Risiken für Landschaftswasserhaushalt und Gewässerökologie, insbesondere in Trockenperioden. Eine Wasserentnahme aus den Einzugsgebieten der Trinkwassertalsperren Gottleuba und Altenberg sowie aus den vorgesehenen Überleitungsgebieten wird ausgeschlossen.

Die Landesdirektion weist darauf hin, dass die in den Vorhabensunterlagen genannten Wasserquellen nicht in dem angegebenen Umfang zur Verfügung stehen. Gleichzeitig bestehen erhebliche Unsicherheiten zur Mobilisierung und Ausbreitung von Schadstoffen im Grundwasser nach dem späteren Wiederanstieg.

Naturnahe Quellbereiche und Fließgewässer, insbesondere der Trebnitzbach, müssen vollständig von Bebauung freigehalten werden. Ein Mindestwasserabfluss ist zwingend einzuhalten, um eine Verschlechterung des ökologischen Zustands zu verhindern.

Für das gesamte Projekt ist ein unabhängiges hydrologisches Gutachten vorgeschrieben. Zulassungsentscheidungen dürfen ausschließlich auf Lösungen beruhen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftswasserhaushalts sicher ausschließen.

Hochwasserschutz und Standsicherheit

Aufgrund der Lage im Hochwasserentstehungsgebiet Geising-Altenberg fordert die Landesdirektion umfassende Vorsorge, damit eine Erhöhung der Hochwassergefährdung ausgeschlossen wird – auch bei Extremereignissen. Die Standsicherheit des geplanten Depots sowie mögliche Auswirkungen auf das Hochwasserrückhaltebecken Lauenstein werden kritisch bewertet.

Zudem warnt die Behörde vor möglichen Bergschäden in den Ortschaften Zinnwald-Georgenfeld, Geising und Liebenau mit potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung.

Tourismus und Kurortstatus massiv gefährdet

Die Landesdirektion stellt klar, dass die Funktion der Urlaubsregion Altenberg als umwelt- und naturbezogener Freizeit- und Erholungsraum nicht beeinträchtigt werden darf. Beeinträchtigungen, die den Kurortstatus gefährden oder zu Imageschäden und sinkenden Gästezahlen führen könnten, sind zu vermeiden.

Kurzfristiger Rohstoffabbau darf nicht die langfristigen wirtschaftlichen Standbeine in Tourismus und Gesundheitswirtschaft gefährden. Solange Abbaumethode und belastbare Gutachten fehlen, ist von einem hohen Konfliktpotenzial auszugehen.

UNESCO-Welterbe in hohem Maße betroffen

Für die Bergbaulandschaft Altenberg-Zinnwald wird ein hohes Konfliktpotenzial festgestellt. Risiken bestehen für die Standsicherheit historischer Anlagen, für das Besucherbergwerk sowie für das Welterbeobjekt Aschergraben einschließlich seiner Quell- und Moorbereiche.

Eine Gefährdung des Welterbes ist auszuschließen. Deshalb fordert die Landesdirektion zwingend eine Erbe-Verträglichkeitsprüfung mit Sichtfeldanalysen und Visualisierungen.

Aufbereitungsstandort Liebenau besonders problematisch

Der Aufbereitungsstandort rückt unmittelbar an das historische Waldhufendorf Liebenau heran. Die Dimensionen von Aufbereitungsanlage und Depot stehen nicht im Einklang mit dem historischen Siedlungsgefüge und können gesundheitliche Belange der Bevölkerung beeinträchtigen. Eine deutliche Reduzierung der Depotfläche wird gefordert.

Zusätzlich wird die dauerhafte Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen kritisch gesehen.

Verkehr, Lärm, Staub

Der Standort verursacht ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Der fehlende Bahnanschluss wird als klarer Nachteil bewertet. Verkehrsstörungen könnten zusätzliche Belastungen in den Ortslagen verursachen.

Für Liebenau werden erhebliche nächtliche Lärmbelastungen nicht ausgeschlossen. Die bisherigen Prognosen basieren auf Daten der Messstation Dresden-Klotzsche und gelten als unsicher. Auch Staubimmissionen und mögliche Beeinträchtigungen des Solarparks Waltersdorf werden ausdrücklich benannt.

Naturschutz und Moore

Das Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt. Moore, Nassstandorte und NATURA-2000-Gebiete sind besonders gefährdet. Das Naturschutzgroßprojekt „Bergwiesen im Osterzgebirge“ ist ausdrücklich zu berücksichtigen.

Fehlende grenzüberschreitende Abstimmung

Trotz der grenzüberschreitenden Lagerstätte Zinnwald/Cínovec fehlt bislang eine abgestimmte Planung mit Tschechien. Parallele Infrastrukturen widersprechen dem Ressourcenschutz. Die Landesdirektion fordert eine kooperative, grenzüberschreitende Gesamtplanung und die Vermeidung kumulativer Umweltauswirkungen.

Fazit der Bürgerinitiativen

Die raumordnerische Stellungnahme bestätigt in außergewöhnlicher Deutlichkeit die vielfältigen und schwerwiegenden Risiken des Lithiumprojektes. Wasser, Hochwasser, Trinkwasserversorgung, Welterbe, Tourismus, Natur, Landschaft und Lebensqualität stehen in einem bislang nicht auflösbaren Spannungsverhältnis zu den Projektplänen.

Wir Bürgerinitiativen sehen uns in unserer Haltung klar bestätigt:
Das Lithiumprojekt Zinnwald ist kein zukunftsfähiges Vorhaben für diese Region. Es ist nur unter extrem strengen, bislang nicht erfüllten Voraussetzungen überhaupt genehmigungsfähig.

Wir fordern daher, die weiteren Planungen transparent, ergebnisoffen und unter konsequenter Beachtung aller raumordnerischen Maßgaben fortzuführen – und insbesondere den Schutz von Trinkwasser, Hochwassersicherheit, Welterbe, Natur und Tourismus nicht wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen.

 


Umweltschutzverbände und Bürgerinitiativen entdecken gravierende Mängel in Lithium-Gutachten

Das Unternehmen Zinnwald Lithium GmbH, Tochter der britischen Zinnwald Lithium PLC, startete mit der Einreichung von Planungsunterlagen im Juni diesen Jahres das Genehmigungsverfahren für ihr Bergwerk. Als erster Teil des Prozesses wird die Raumverträglichkeit des eingereichten Vorhabens von der Landesdirektion Sachsen, die dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren untergeordnet ist, geprüft. Das bedeutet vereinfacht, dass untersucht wird, ob das Vorhaben mit den Raumansprüchen verschiedener Interessengruppen, wie Industrie und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Windkraft- und Photovoltaikanlagen, Wohnbebauung und Straßenbau, Tourismus und Naturschutz vereinbar ist.

Dafür legte das Bergbau-Unternehmen nun der Landesdirektion Sachsen seine Pläne vor. Diese sehen vor, die grenzüberschreitende Erz-Lagerstätte im Osterzgebirge auf deutscher Seite auszubeuten, um das darin enthaltene Lithium zu gewinnen. Jährlich sollen unter Zinnwald 1,5 Millionen Tonnen Roherz mit einem Lithium-Gehalt von durchschnittlich 0,2 % gefördert werden. Die Aufbereitung mit Zerkleinerungsanlage und Raffinerie – also faktisch einer 50 Fußballfelder großen Chemiefabrik – ist im 9 km entfernten Liebenau geplant. Dort sollen auch die anfallenden Reststoffe auf einer 60 m hohen Halde deponiert werden. Das Erz soll zwischen Zinnwald und Liebenau über Bandanlagen an der Oberfläche oder durch einen Tunnel transportiert werden.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben, sodass die 548-seitigen Antragsunterlagen des Unternehmens auf der Internetseite der Landesdirektion einsehbar waren und Stellungnahmen eingereicht werden konnten. Diese Gelegenheit wurde auch von zahlreichen Umweltverbänden, wie der Grünen Liga Osterzgebirge e. v. und dem Landesverein Sächsischer Heimatschutz sowie den zum Verfahren aktiven Bürgerinitiativen in Zinnwald, Cínovec, Liebenau und Bärenstein genutzt. Deren Stellungnahmen, welche das in Auftrag der Zinnwald Lithium GmbH vom Ingenieurbüro GICON erstellte Gutachten kritisch unter die Lupe nahmen, sind teils auch online abrufbar.

https://osterzgebirge.org/wp-content/uploads/2025/08/Stellungnahme-Gruene-Liga-Osterzgebirge-Raumvertraeglichkeitspruefung-Zinnwald-Lithium.pdf

https://osterzgebirge.org/wp-content/uploads/2025/09/Ergaenzung-zur-Stellungnahme-Gruene-Liga-Osterzgebirge-Raumvertraeglichkeitspruefung-Zinnwald-Lithium.pdf

Auffällig ist laut den Umweltverbänden und Bürgerinitiativen vor allem die Substanzlosigkeit der zahllosen Seiten. Um die tatsächlichen Auswirkungen des Großprojekts abschätzen und damit eine Raumverträglichkeit bewerten zu können, würden noch viel mehr Informationen und Daten zur aktuellen Situation der Schutzgüter (Luft und Klima, Boden und Fläche, Flora und Fauna, Wasser, Landschaft, kulturelles Erbe), zu den geplanten Abbau- und Aufbereitungsmethoden sowie den Vorhabendimensionen benötigt. Die Betrachtung von Standortalternativen der Tagesanlagen sei notwendig. Zudem werde der Mangel an Daten durch die Verwendung ungeeigneter oder veralteter Quellen verschleiert und in dessen Folge Vorhabenauswirkungen verzerrt. Unter anderem würden im Gutachten zur Luftreinhaltung meteorologische Daten der Messstation in Dresden verwendet, an welcher gänzlich andere Bedingungen vorherrschen, als am Erzgebirgskamm. Weiterhin werden beispielsweise Spreng- und Welterbe-Gutachten zitiert, welche sich auf einen Projektstand von vor 7 Jahren beziehen, bei dem die Dimensionen lediglich ein Drittel des nun beantragten Vorhabens aufwiesen und andere Standorte betrachtete.

In sämtlichen Gutachten werde immer wieder ohne Angabe von Belegen bescheinigt, dass das Vorhaben „keine erwarteten Auswirkungen“ auf Grund- und Oberflächenwasser, auf geschützte Lebensräume oder die Gesundheit der betroffenen Anwohner habe. Dazu äußerte ein Sprecher der Grünen Liga Osterzgebirge: „Die Argumentationsgrundlage der Unterlagen ist sehr dünn. Wir glauben nicht, dass das Vorhaben als raumverträglich eingestuft werden kann.“ Im Falle einer Umsetzung des Bergbau-Vorhabens, so wie beantragt, befürchten die Kritiker eine langfristige Verschmutzung von Gewässern und Grundwasser, eine zunehmende Gefahr durch Hochwasser, Erschütterungen und Tagesbrüche sowie eine starke Lärmbelastung. „Die Folgen für Umwelt, Landwirtschaft und Wasserversorgung werden dramatisch sein und auch weit über die Region hinweg ausstrahlen. Viele würden ihre Lebensgrundlage verlieren, Touristen werden wegbleiben. Zurück bleibt am Ende nur eine labile soziale und ökonomische Struktur und noch mehr Altlasten als ohnehin schon aus vergangenen Bergbau-Phasen.“ sagt ein Mitglied der Bürgerinitiative Liebenau.

Bürgerinitiative Bärenstein
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