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Anhörung im Sächsischen Landtag: Zinnwald Lithium unter Expertenkritik

Bei der heutigen Expertenanhörung im Sächsischen Landtag zum geplanten Lithiumprojekt Zinnwald zeigte sich ein deutlich nüchterneres Bild als es die Unternehmensdarstellungen von Zinnwald Lithium vermitteln. Rund 20 Abgeordnete aller Fraktionen nahmen an der Sitzung teil. Vertreter der Presse waren hingegen nicht anwesend.

Auf der Besuchertribüne befanden sich lediglich zwei Vertreter der Bürgerinitiativen sowie ein Vertreter von Zinnwald Lithium: der für Öffentlichkeitsarbeit bekannte Medienberater Fröbe. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass in den kommenden Tagen Pressemitteilungen des Unternehmens erscheinen werden, die ein deutlich geschöntes Bild der Anhörung zeichnen könnten – ohne journalistische Gegenprüfung vor Ort.

Vier Sachverständige stellten ihre Einschätzungen vor – mit teils erheblichen Zweifeln an Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Zeitplan des Vorhabens.

Dr. Monika Dittrich (Wuppertal Institut) stellte vor allem die wirtschaftlichen Grundlagen des Projekts in Frage. Neue Szenarien gingen von einer geringeren Lithium-Nachfrage aus als frühere Prognosen. Technologischer Fortschritt sowie zunehmendes Lithium-Recycling würden die Angebots-Bedarfs-Lücke weiter schließen. Die Wirtschaftlichkeitsannahmen von Zinnwald Lithium bezeichnete sie als „ausgesprochen spannend“ und mahnte zu deutlich größerer Vorsicht.

Dr. Falk Ebersbach (Oberbergamt Sachsen) erläuterte das Genehmigungsverfahren und machte deutlich, dass noch keine Entscheidung über eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung getroffen sei. Er betonte, dass das Projekt nur genehmigt werden könne, wenn „gemeinschädliche Auswirkungen ausgeschlossen“ seien – räumte jedoch gleichzeitig ein, dass Geländesenkungen nicht vollständig vermeidbar seien.
Beim Thema Wasser verwies er auf Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot. Zudem erklärte er offen, dass das Oberbergamt personell an seine Grenzen stoßen würde. Andere Projekte müssten zurückgestellt werden, um dieses Verfahren bewältigen zu können.
Den von der EU angestrebten CRMA-Zeitplan von 27 Monaten bezeichnete er als „sehr sportlich“. Eine Genehmigung bis 2030 sei nur mit einer außergewöhnlich eng abgestimmten Behördenkooperation realistisch – andernfalls nicht erreichbar.

Dr. Michael Trinkler (unabhängiger Bergbaugutachter) legte zahlreiche technologische Risiken offen. Er warnte vor Problemen bei der Standsicherheit des Bergwerks, vor dem geplanten Versatzverfahren sowie vor den Halden in Liebenau. Abwehungen und Abspülungen seien bei den vorgesehenen offenen Flächen ein erhebliches Risiko.
Auch wirtschaftlich äußerte er deutliche Zweifel: Der Lithiumpreis sei extrem volatil, technologische Alternativen könnten die Nachfrage kurzfristig verändern. Sinngemäß stellte er fest, dass Lithium unter Umständen schneller an Bedeutung verlieren könne, als heute angenommen wird.

Marko Uhlig (Zinnwald Lithium) blieb in seinen Aussagen vage. Er sprach erneut von einer geplanten Investitionssumme von rund einer Milliarde Euro, räumte jedoch ein, dass bislang lediglich rund 40 Millionen Euro eingesammelt wurden. Staatliche Förderungen seien derzeit nicht in Aussicht, da der erforderliche Eigenmittelanteil fehle.
Die erhebliche Finanzierungslücke zwischen diesen Beträgen blieb unbeantwortet. Den Zeitplan bis 2030 hält Uhlig weiterhin „noch“ für realistisch – ergänzt allerdings um den Hinweis, dass mehr Geld auch mehr Ingenieurskapazität ermöglichen würde.

Medienrealität und Verantwortung

Da keine Pressevertreter anwesend waren, besteht die reale Gefahr, dass kommende Berichte zur Anhörung ausschließlich auf Unternehmensdarstellungen beruhen. Erfahrungsgemäß werden solche Pressemitteilungen in vielen Redaktionen ungeprüft übernommen. Eine unabhängige journalistische Einordnung der tatsächlichen Inhalte der Anhörung ist daher umso wichtiger.

Gerade bei einem Projekt dieser Größenordnung darf öffentliche Meinungsbildung nicht durch selektive Darstellung geprägt werden, sondern muss auf vollständiger und überprüfbarer Information beruhen.

Fazit

Die Anhörung zeigte deutlich:
Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Umweltfolgen und Zeitplanung des Zinnwald-Projekts sind keineswegs geklärt. Von politischer Aufbruchsstimmung oder verlässlichem Rückenwind war im Landtag wenig zu spüren. Auch eine nennenswerte staatliche Förderung ist derzeit nicht in Sicht.

Der Eindruck vieler Beobachter: Das Projekt wirkt ambitioniert, riskant und in zentralen Punkten weiterhin ungeklärt.

Am Rande der Sitzung wurde der Grünen-Abgeordnete Wolfram Günther eingeladen, dass direkte  Gespräch mit den Bürgerinitiativen zu suchen. Die Menschen im Ost-Erzgebirge erwarten eine offene, transparente und ergebnisoffene Diskussion über die Zukunft der Region.

Denn klar ist: Über ein Projekt dieser Größenordnung darf nicht auf Basis von PR-Strategien entschieden werden – sondern nur auf Grundlage realistischer Zahlen, nachvollziehbarer Risiken und ehrlicher Abwägungen.

Selbst Börsenanalysten bewerten Zinnwald Lithium kritisch

Das internationale Börsenportal Simply Wall St stellt in einer aktuellen Analyse, vom 15.01.2026, die finanzielle Stabilität von Zinnwald Lithium deutlich in Frage. Das Unternehmen verfüge nur noch über eine kurze finanzielle Reichweite, während weiterhin keine operativen Einnahmen erzielt werden. Ohne neue Finanzierungsrunden sei das Projekt nach Einschätzung der Analysten kaum langfristig tragfähig.

Zwar habe sich der Geldverbrauch zuletzt etwas reduziert, dennoch bleibe Zinnwald Lithium klar auf zusätzliches Kapital angewiesen. Weitere Aktienausgaben würden jedoch eine Verwässerung für bestehende Investoren bedeuten.

Die Bürgerinitiative weist ergänzend darauf hin, dass das Unternehmen zuletzt nur durch die Beteiligungserhöhung des Großaktionärs AMG Critical Materials finanziell stabilisiert werden konnte. Ohne diese Aufstockung wäre die Lage nach Einschätzung der BI deutlich angespannter gewesen.

Aus Sicht der Bürgerinitiative zeigt sich damit: Das Lithiumprojekt Zinnwald ist nicht nur ökologisch umstritten, sondern auch wirtschaftlich mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Selbst unabhängige Börsenanalysten bewerten die Zukunftsfähigkeit des Projekts kritisch.

Das Lithiumprojekt Zinnwald bleibt damit ein Vorhaben mit hohen ökologischen und wirtschaftlichen Risiken – und verdient weiterhin kritische Aufmerksamkeit.

Raumordnungsbehörde bestätigt massive Risiken beim Lithiumprojekt Zinnwald

Bürgerinitiativen sehen ihre zentralen Bedenken umfassend bestätigt

Landesdirektion setzt Zinnwald Lithium GrenzenDie raumordnerische Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen zum geplanten Lithiumprojekt Zinnwald bestätigt ein außergewöhnlich hohes Konfliktpotenzial in nahezu allen zentralen Schutzgütern. Betroffen sind insbesondere Wasser, Hochwasser, Natur, Tourismus, Welterbe, Kulturlandschaft, Verkehr sowie die langfristige Regionalentwicklung.

Die Behörde stellt klar, dass das Vorhaben nur unter sehr strengen, bislang nicht erfüllten Voraussetzungen überhaupt genehmigungsfähig wäre. Zahlreiche Aspekte werden ausdrücklich als fehlerhaft, unvollständig oder nicht ausreichend untersucht bewertet.

Keine vorausschauende Gesamtplanung

Die Raumordnungsbehörde kritisiert, dass das Projekt nicht auf einer vorausschauenden Gesamtplanung beruht. Weitere Projektphasen mit höherem Wasserbedarf, zusätzlichen Emissionen und größerem Flächenverbrauch sollen erst nachträglich genehmigt werden. Dies widerspricht ausdrücklich den Grundsätzen der Raumordnung. Nachträgliche Erweiterungen von Depot, Flächen- und Ressourcenbedarf sind zu vermeiden.

Erhebliche Risiken für Wasser und Trinkwasserversorgung

Besonders schwer wiegen die Feststellungen zum Wasserhaushalt. Zusätzliche Entnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser bergen erhebliche Risiken für Landschaftswasserhaushalt und Gewässerökologie, insbesondere in Trockenperioden. Eine Wasserentnahme aus den Einzugsgebieten der Trinkwassertalsperren Gottleuba und Altenberg sowie aus den vorgesehenen Überleitungsgebieten wird ausgeschlossen.

Die Landesdirektion weist darauf hin, dass die in den Vorhabensunterlagen genannten Wasserquellen nicht in dem angegebenen Umfang zur Verfügung stehen. Gleichzeitig bestehen erhebliche Unsicherheiten zur Mobilisierung und Ausbreitung von Schadstoffen im Grundwasser nach dem späteren Wiederanstieg.

Naturnahe Quellbereiche und Fließgewässer, insbesondere der Trebnitzbach, müssen vollständig von Bebauung freigehalten werden. Ein Mindestwasserabfluss ist zwingend einzuhalten, um eine Verschlechterung des ökologischen Zustands zu verhindern.

Für das gesamte Projekt ist ein unabhängiges hydrologisches Gutachten vorgeschrieben. Zulassungsentscheidungen dürfen ausschließlich auf Lösungen beruhen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftswasserhaushalts sicher ausschließen.

Hochwasserschutz und Standsicherheit

Aufgrund der Lage im Hochwasserentstehungsgebiet Geising-Altenberg fordert die Landesdirektion umfassende Vorsorge, damit eine Erhöhung der Hochwassergefährdung ausgeschlossen wird – auch bei Extremereignissen. Die Standsicherheit des geplanten Depots sowie mögliche Auswirkungen auf das Hochwasserrückhaltebecken Lauenstein werden kritisch bewertet.

Zudem warnt die Behörde vor möglichen Bergschäden in den Ortschaften Zinnwald-Georgenfeld, Geising und Liebenau mit potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung.

Tourismus und Kurortstatus massiv gefährdet

Die Landesdirektion stellt klar, dass die Funktion der Urlaubsregion Altenberg als umwelt- und naturbezogener Freizeit- und Erholungsraum nicht beeinträchtigt werden darf. Beeinträchtigungen, die den Kurortstatus gefährden oder zu Imageschäden und sinkenden Gästezahlen führen könnten, sind zu vermeiden.

Kurzfristiger Rohstoffabbau darf nicht die langfristigen wirtschaftlichen Standbeine in Tourismus und Gesundheitswirtschaft gefährden. Solange Abbaumethode und belastbare Gutachten fehlen, ist von einem hohen Konfliktpotenzial auszugehen.

UNESCO-Welterbe in hohem Maße betroffen

Für die Bergbaulandschaft Altenberg-Zinnwald wird ein hohes Konfliktpotenzial festgestellt. Risiken bestehen für die Standsicherheit historischer Anlagen, für das Besucherbergwerk sowie für das Welterbeobjekt Aschergraben einschließlich seiner Quell- und Moorbereiche.

Eine Gefährdung des Welterbes ist auszuschließen. Deshalb fordert die Landesdirektion zwingend eine Erbe-Verträglichkeitsprüfung mit Sichtfeldanalysen und Visualisierungen.

Aufbereitungsstandort Liebenau besonders problematisch

Der Aufbereitungsstandort rückt unmittelbar an das historische Waldhufendorf Liebenau heran. Die Dimensionen von Aufbereitungsanlage und Depot stehen nicht im Einklang mit dem historischen Siedlungsgefüge und können gesundheitliche Belange der Bevölkerung beeinträchtigen. Eine deutliche Reduzierung der Depotfläche wird gefordert.

Zusätzlich wird die dauerhafte Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen kritisch gesehen.

Verkehr, Lärm, Staub

Der Standort verursacht ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Der fehlende Bahnanschluss wird als klarer Nachteil bewertet. Verkehrsstörungen könnten zusätzliche Belastungen in den Ortslagen verursachen.

Für Liebenau werden erhebliche nächtliche Lärmbelastungen nicht ausgeschlossen. Die bisherigen Prognosen basieren auf Daten der Messstation Dresden-Klotzsche und gelten als unsicher. Auch Staubimmissionen und mögliche Beeinträchtigungen des Solarparks Waltersdorf werden ausdrücklich benannt.

Naturschutz und Moore

Das Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt. Moore, Nassstandorte und NATURA-2000-Gebiete sind besonders gefährdet. Das Naturschutzgroßprojekt „Bergwiesen im Osterzgebirge“ ist ausdrücklich zu berücksichtigen.

Fehlende grenzüberschreitende Abstimmung

Trotz der grenzüberschreitenden Lagerstätte Zinnwald/Cínovec fehlt bislang eine abgestimmte Planung mit Tschechien. Parallele Infrastrukturen widersprechen dem Ressourcenschutz. Die Landesdirektion fordert eine kooperative, grenzüberschreitende Gesamtplanung und die Vermeidung kumulativer Umweltauswirkungen.

Fazit der Bürgerinitiativen

Die raumordnerische Stellungnahme bestätigt in außergewöhnlicher Deutlichkeit die vielfältigen und schwerwiegenden Risiken des Lithiumprojektes. Wasser, Hochwasser, Trinkwasserversorgung, Welterbe, Tourismus, Natur, Landschaft und Lebensqualität stehen in einem bislang nicht auflösbaren Spannungsverhältnis zu den Projektplänen.

Wir Bürgerinitiativen sehen uns in unserer Haltung klar bestätigt:
Das Lithiumprojekt Zinnwald ist kein zukunftsfähiges Vorhaben für diese Region. Es ist nur unter extrem strengen, bislang nicht erfüllten Voraussetzungen überhaupt genehmigungsfähig.

Wir fordern daher, die weiteren Planungen transparent, ergebnisoffen und unter konsequenter Beachtung aller raumordnerischen Maßgaben fortzuführen – und insbesondere den Schutz von Trinkwasser, Hochwassersicherheit, Welterbe, Natur und Tourismus nicht wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen.

 


Öffentlichkeitsbeteiligung zum ROV gestartet – Frist endet am 31. August

Am 20. Juni 2025 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Raumordnungsverfahren (ROV) für das Bergbauprojekt „Zinnwald Lithium“ eröffnet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 31. August 2025 – und liegt damit vollständig in den sächsischen Sommerferien, die vom 28. Juni bis 8. August 2025 dauern. Genau davor hatten wir als Bürgerinitiative bereits mehrfach gewarnt.

Unpassender Zeitpunkt – politisch kaum diskutierbar

Besonders kritisch: Die nächste reguläre Stadtratssitzung in Altenberg ist am 24. Juni 2025, also nach Beginn der Beteiligung, aber noch vor Beginn der Ferien. Zu diesem Zeitpunkt konnten sich die Stadträte jedoch noch nicht fundiert mit den umfangreichen Unterlagen auseinandersetzen. Die darauffolgende Sitzung findet erst am 26. August 2025 statt – nur wenige Tage vor dem Ende der Frist.

Damit fehlt jede Möglichkeit zur ausführlichen Beratung in Ausschüssen und Gremien. Ein bedeutendes Verfahren wie dieses darf jedoch nicht ohne breite politische Diskussion im Ferienmodus durchgewunken werden.

Antrag auf Fristverlängerung angekündigt

Die Fraktion der Wählervereinigung Osterzgebirge (WVO) hat angekündigt, zur Sitzung am 24. Juni einen Antrag einzubringen, dass die Stadt eine Fristverlängerung bis zum 21. September 2025 bei der Landesdirektion beantragt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Bürger, Kommunen, Umweltverbände und Vereine ausreichend Zeit zur Prüfung und Stellungnahme haben.

BI fordert: Faire Beteiligung jetzt sicherstellen

Auch wir als BI Bärenstein fordern eine Fristverlängerung – und rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich aktiv zu beteiligen. Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren sind hier abrufbar:

Direktlink zur Bekanntmachung und den Unterlagen der Landesdirektion Sachsen

Stellungnahmen können bis zum 31. August 2025 per E-Mail eingereicht werden:

raumordnung@lds.sachsen.de
Betreff: RVP Lithium Altenberg

Jede Stimme zählt – lassen Sie nicht zu, dass wichtige Entscheidungen still und leise während der Ferien gefällt werden.

Bürgerinitiative Bärenstein
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